BAföG, elternabhängig
Deutsch, Englisch, Mathematik sowie das berufsbezogene Schwerpunktfach Technik bzw. Gestaltung. Sie sind Gegenstand der schriftlichen Abschlussprüfung - ggf. auch der mündlichen Prüfung, die in mindestens einem maßgebenden Fach zu absolvieren ist.
Der Unterricht beginnt jeweils nach den Sommerferien. Aufnahmeanträge für das Berufskolleg Technik und das Berufskolleg Gestaltung sind so früh wie möglich an die Schule zu richten.
Das 1BKFH ist nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg eine öffentliche Vollzeitschulart, bei deren Besuch den Schülerinnen und Schülern einerseits Rechte zugestanden werden, andererseits aber auch Pflichten entstehen. Eine hiervon ist die in der Schulbesuchsverordnung festgelegte Pflicht zur Teilnahme am Unterricht, unabhängig vom Lebensalter.
Der Geltungsbereich der Fachhochschulreife umfasst die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
Bewerber/innen, die bereits anderweitig die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule erworben oder eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wiederholt nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.
Dem Aufnahmeantrag (Formblatt, das auf Wunsch gern zugesandt wird) für das Berufskolleg Technik oder das Berufskolleg Gestaltung sind Kopien der Zeugnisse beizufügen, in denen die obigen Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden. Sofern Zeugnisse bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, sind deren Kopien unverzüglich nachzureichen; dem Aufnahmeantrag ist in diesem Fall eine Kopie des letzten Schulzeugnisses beizufügen. Für die Schulakten wird ein Passbild benötigt, das zusammen mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen ist.
Alle Schüler/innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses, wer die Probezeit bestanden hat. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen und kann auf Antrag einmal erneut aufgenommen werden.
Es wird dringend empfohlen, sich auf den Besuch des Berufskollegs durch Wiederholung des Mittelstufenstoffes (Klassen 9 und 10) vorzubereiten.
Schulgeld wird nicht erhoben. Es besteht Lernmittelfreiheit.
Übergang vom 1BKFH ins 2. Jahr der Technischen Oberschule:
Sofern im Rahmen der gebildeten Klassen noch Plätze zur Verfügung stehen, berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen in den Abschlussklassen zum Eintritt in die Klasse 2 der TO, wenn der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer 2,5 beträgt und die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik mit einer Note besser als "ausreichend" bewertet wurde.
Wegen einer Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird empfohlen, sich beim Amt für Ausbildungsförderung des für den Wohnort der Eltern zuständigen Landratsamts zu erkundigen. Bei Wohnsitz in Stuttgart ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Schulverwaltungsamt, Hauptstätter Str. 79, 70178 Stuttgart, Telefon (07 11) 216-88289, zuständig.
Beratung von Interessenten ist während der Öffnungszeiten des Schulsekretariats möglich.
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