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Berufsfachschule Körperpflege (BFK - einjährig)

Anmeldung für die 1BFK
Profil und Anforderungen der Ausbildung 1BFK (Berufsfachschulklasse)

Ausbildungsziel

Die "Einjährige Berufsfachschule Körperpflege" (BFK) bereitet die Schülerinnen/Schüler als Vollzeitschule auf die anschließende duale Ausbildung im Berufsfeld Körperpflege (Friseur/-in) vor und kann nach erfolgreichem Abschluss als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden.

In unseren modernen Schulwerkstätten erhalten die Schüler/-innen eine systematisch aufgebaute fachpraktische Ausbildung. Durch erfahrene Friseurmeister*innen werden die handwerklichen Grundfertigkeiten des Friseurhandwerks erlernt.

Zusätzlich zu den praktischen Fertigkeiten werden umfassende fachtheoretische und allgemeinbildende Kenntnisse vermittelt, die für den Friseurberuf wichtig sind.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Der Nachweis eines Vorvertrages (Praktikumsvertrag) oder eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage und
  • Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

In Ausnahmefällen können auch Bewerber ohne Vorvertrag oder Hauptschulabschluss zugelassen werden, Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen werden jedoch bevorzugt aufgenommen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert ein Schuljahr im Vollzeitunterricht der sich wie folgt gliedert:

  • Allgemeiner Bereich: Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde, u.U. berufsbezogenes Englisch mit je einer Wochenstunde
  • Berufsbezogener Bereich: berufsfachliche Kompetenz (bis zu 9 Stunden wöchentlich) und berufspraktische Kompetenz (bis zu 18 Stunden wöchentlich).

Der wöchentliche Praktikumstag in einem Friseursalon ist Bestandteil der schulischen Ausbildung und ermöglicht ein Kennenlernen des Berufsalltags. Dieser Praktikumsplatz wird von den Schüler/-innen vor Schuljahresbeginn selbständig gesucht. Eine Bestätigung über einen Praktikumsplatz (Muster Vorvertrag bei der HWK file:///N:/Vertrag-zum-Besuch-der-Berufsfachschule-2.pdf) ist Voraussetzung für die Aufnahme in die BFK.

Spaß an der Mode, handwerkliches Geschick, Interesse an Haarpflege und Schönheit, Freude am Umgang mit Menschen sowie ausgeprägte Lernbereitschaft sollten mitgebracht werden.

 Prüfung und Abschluss BFK

Die einjährige Berufsfachschule endet mit einer fachpraktischen Abschlussprüfung, in der die Schüler*innen ihr fachpraktisches Können in verschiedenen Arbeitsproben unter Beweis stellen.

Das Ziel der BFK ist erreicht, wenn der Durchschnitt aller maßgebenden Fächern 4,0 oder besser ist. Die berufsfachliche und die berufspraktische Kompetenz dürfen nicht schlechter als mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet sein.

Bei erfolgreichem Abschluss kann das Schuljahr als erstes Ausbildungsjahr in einer nachfolgenden Berufsausbildung als Friseur/-in angerechnet und der Hauptschulabschluss erworben werden.

 

Inhalte der Ausbildung BFK

"Der Unterricht findet laut Rahmenlehrplan in Lernfeldern statt. Bei der Unterrichtsgestaltung werden Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz gefördert wird, besonders berücksichtigt. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln sind übergreifende Ziele der Ausbildung.

Die Schülerinnen und Schüler werden in den Fächern

  • Berufstheorie
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
  • Computertechnologie
  • Sport und u.U. auch in Englisch
  • sowie in Fachpraxis

unterrichtet.

Das in Berufstheorie und Fachpraxis vermittelte Wissen wird im Projektunterricht vertieft. Lernfeldinhalte dieses Schuljahres sind z.B. Gesundheitsschutz, Hygiene,  Kundenempfang und Kundenbetreuung, Haar- und Kopfhautpflege, Haare schneiden, Möglichkeiten der Frisurengestaltung, aber auch z.B. die betriebliche Organisation eines Betriebes."

Ansprechpartner

Gewerbliche Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule

Rosenbergstr. 17
70176 Stuttgart

0711-216-570-10 0711-216-570-20 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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