Bäcker*in - ein Beruf mit Tradition und Zukunft!
Beruf im Wandel
Mehr denn je kommen zu den traditionellen Berufskenntnissen und Fertigkeiten neue Anforderungen und Herausforderungen auf die Bäckerausbildung zu. In den letzten Jahrzehnten sind nicht nur neue und auch rationellere Herstellungsverfahren entstanden, sondern auch das Spektrum der Backwaren hat sich erheblich erweitert. Neben den klassischen Brot- und Kleingebäcken sind viele Snackartikel, Feinbackwaren und Spezialgebäcke gekommen.
Nach wie vor zählt der Beruf des Bäckers zu den Handwerksberufen.
Nach einer meist dreijährigen Berufsausbildung wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt.
Danach besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbstständig auszuüben und Auszubildende in diesem Beruf auszubilden.
Die Ausbildung in der Berufsschule ist in 13 Lernfelder gegliedert:
- Unterweisung einer neuen Mitarbeiterin/Mitarbeiters
- Herstellen einfacher Teige/Massen
- Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
- Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
- Herstellen von Weizenbrot und -kleingebäcken
- Herstellen von Backwarensnacks
- Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
- Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäcke
- Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten
- Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen
- Herstellen von Torten und Desserts
- Herstellen von kleinen Gerichten
- Planen und Durchführen einer Aktionswoche
Dauer: | 3 Jahre (Verkürzung möglich) |
Voraussetzung | keine |
Abschluss | Gesellenbrief Berufsschulabschluss (dem Hauptschulabschluss gleichgestellt, mit guten Leistungen Anerkennung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss) |
Besonderheiten | Weiterbildungsoptionen Meisterschule, Brotsommeliers |