Mehr denn je kommen zu den traditionellen Berufskenntnissen und Fertigkeiten neue Anforderungen und Herausforderungen auf die Bäckerausbildung zu. In den letzten Jahrzehnten sind nicht nur neue und auch rationellere Herstellungsverfahren entstanden, sondern auch das Spektrum der Backwaren hat sich erheblich erweitert. Neben den klassischen Brot- und Kleingebäcken sind viele Snackartikel, Feinbackwaren und Spezialgebäcke gekommen.
Nach wie vor zählt der Beruf des Bäckers zu den Handwerksberufen. Nach einer meist dreijährigen Berufsausbildung wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt. Danach besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbstständig auszuüben und Auszubildende in diesem Beruf auszubilden.
Die Ausbildung in der Berufsschule ist in 13 Lernfelder gegliedert:
Unterweisung einer neuen Mitarbeiterin/Mitarbeiters
Herstellen einfacher Teige/Massen
Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
Herstellen von Weizenbrot und -kleingebäcken
Herstellen von Backwarensnacks
Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäcke
Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten
Berufsschulabschluss (dem Hauptschulabschluss gleichgestellt, mit guten Leistungen Anerkennung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss)