Der Unterricht umfasst ca. 42 Stunden Unterricht je Woche. Hierbei werden in
Teil I – die fachpraktischen Inhalte
Teil II – die fachtheoretischen Inhalte
Teil III – die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtskundlichen Inhalte
Teil IV – die berufs- und arbeitspädagogischen Inhalte
vermittelt.
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach der "Verordnung über das Berufsbild" und über die "Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Konditorenhandwerk" und nach der "Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk für die Prüfung der wirtschaftlich-rechtlichen und der Berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse".
Die Beschulung von Teil I und II findet an dreieinhalb Tagen statt; die Teile III und IV werden an den verbliebenen Tagen unterrichtet. Dies erleichtert die Teilnahme von Schülern, die bereits die Teile III und/oder IV abgelegt haben.