Meisterschule Konditoren
Aufstiegsfortbildung für das Konditorenhandwerk an der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau mit TO Stuttgart:
Unsere sowohl fachlich als auch menschlich engagierten Lehrerinnen und Lehrer bereiten Sie in 16 bis 18 Wochen im Vollzeitunterricht gründlich, praxisbetont und handlungsorientiert auf die Prüfungen vor.
Unterrichtsinhalte für die
- Fachpraxis: Arbeitstechniken, Produktgestaltung mit Fachzeichnen.
- Fachtheorie: Fachtechnologie, Herstellungsverfahren, fachgebundene Vorschriften, Verkaufskunde, Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Wirtschaft und Recht: Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Rechts- und Sozialwesen.
- Berufs- und Arbeitspädagogik: Grundfragen der Berufsausbildung, Planung und Durchführung der Ausbildung, der Jugendliche in der Ausbildung, Rechtsgrundlagen.
Wichtige Informationen
Der Unterricht umfasst ca. 42 Stunden Unterricht je Woche. Hierbei werden in
Teil I – die fachpraktischen Inhalte
Teil II – die fachtheoretischen Inhalte
Teil III – die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtskundlichen Inhalte
Teil IV – die berufs- und arbeitspädagogischen Inhalte
vermittelt.
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach der "Verordnung über das Berufsbild" und über die "Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Konditorenhandwerk" und nach der "Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk für die Prüfung der wirtschaftlich-rechtlichen und der Berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse".
Die Beschulung von Teil I und II findet an dreieinhalb Tagen statt; die Teile III und IV werden an den verbliebenen Tagen unterrichtet. Dies erleichtert die Teilnahme von Schülern, die bereits die Teile III und/oder IV abgelegt haben.
Das Anmeldeformular können Sie schriftlich oder mündlich (Tel.: 0711-216-570-13) über das Sekretariat (Anschrift s.u.) anfordern oder die Online-Möglichkeiten über www.hoppenlau.de (--> Online-Anmeldung ) nutzen.
Sollte die einschlägige Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen sein, kann die Anmeldung zur Meisterschule frühestens nach der Zwischenprüfung erfolgen.
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer Region Stuttgart. Diese Zulassung wird immer ausgesprochen, wenn die rechtlichen Vorausset-zungen, wie z.B. Gesellenprüfung erfüllt sind.
Bitte beantragen Sie mit Kursbeginn bei der Handwerkskammer Region Stuttgart die Zulassung zur Meisterprüfung. Den Antrag können Sie ganz bequem online stellen unter:
https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/antrag-auf-zulassung-zur-Meisterpruefung-67,0,2038.html
Die Prüfungsgebühren für die Handwerkskammer Stuttgart sind vor der Prüfung unmittelbar an die Handwerkskammer Stuttgart zu bezahlen und werden getrennt von dieser in Rechnung gestellt.
Die Prüfungsgebühren belaufen sich z. Zt. auf:
Teil I 360,– €
Teil II 330,– €
Teil III 180,– €
Teil IV 180,– €
Zusätzlich wird für die Abnahme der praktischen Prüfung eine Sondergebühr erhoben.
Die Kursgebühr wird mit der endgültigen Zulassung fällig.
Sie erhalten dazu im April des betreffenden Jahres ein gesondertes Schreiben. Die Meisterkursgebühr beträgt derzeit 1320,00 €, vorbehaltlich Änderungen.
Mit dieser Summe werden folgende Leistungen finanziert:
- Exkursionen,
- Persönliches IPad mit Apps und Software,
- Honorare für externe Referenten,
- Veranstaltungen,
- Fachliteratur.
Sollten Sie nach dem 31. Mai des Jahres vom Kurs zurücktreten, wird eine Stornogebühr von 400,00 € erhoben, die mit Ihrer Kursgebühr verrechnet wird.
Unterkunft beschaffen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen grundsätzlich selbst. Anschriften von Unterkünften / Wohnheimen geben wir bei Bedarf an gemeldete Lehrgangsteilnehmer weiter. Das Mittagessen kann in der Mensa der Universität Stuttgart eingenommen werden.
Für die Fortbildungen an der Schule können Anträge auf Gewährung von Leistungen und Beihilfen gestellt werden. Da die Vorschriften über die Förderungsbedingungen wechseln können, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Schuleintritt über die jeweiligen Förderungsmöglichkeiten (z. B. unter www.meister-bafoeg.info ).
Schüler unter 25 Jahren (zum Maßnahmebeginn) können eine Begabtenförderung erhalten, wenn die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden wurde oder bei einem überregionalen berufl. Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat oder besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an die Handwerkskammer Region Stuttgart 0711/1657-248.
Anschrift / Ansprechpartner
Gewerbliche Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule
Meisterschule KonditorenRosenbergstr. 17
70176 Stuttgart