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Informationen zu "Zertifizierte Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft"

Qualifizierung zur Zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft

Die Anforderungen an die Mühlenbetriebe bezüglich der Qualität der Mahlerzeugnisse und der Lebensmittelsicherheit nehmen stetig zu. Die ungelernten oder berufsfremd eingesetzten Mitarbeiter von Mühlenbetrieben müssen weiterqualifiziert werden, um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Interessenten sind Mitarbeiter von Mühlenbetrieben mit geringer Qualifizierung ohne Berufsabschluss oder sonstige Beschäftigte mit Berufsabschluss, die aber mind. 4 Jahre berufsfremd tätig sind.
Zertifizierte Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft
Grundlagen
Anpassungsqualifizierung für gering qualifizierte und sonstige Beschäftigte gemäß § 82 Sozialgesetzbuch III (SGB III).
Teilnehmerzahl
Die Weiterbildungsmaßnahme findet statt, wenn mindestens 16 Teilnehmer erreicht werden.
Voraussetzung einer Förderung

durch die Regionalstelle der Bundesagentur für Arbeit ist die Zertifizierung des Bildungsträgers gem. der "Akkreditierungs- u. Zertifizierungsverordnung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Gewerbliche Schule im Hoppenlau mit Technischer Oberschule Stuttgart ist gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert.
Zertifizierungs-Register-Nr. 515838 AZAV

Darüber hinaus steht Ihnen die gemeinsame Trägerstelle AZAV am Regierungspräsidium unter Tel. 0711-904176-50 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  für Informationen zur Verfügung.

Bildungsträger

Die durchführende Stelle Ihres Bildungsangebotes ist die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule Stuttgart (öffentliche berufliche Schule). Diese ist Bestandteil eines zertifizierten Verbundes von öffentlichen beruflichen Schulen im Land Baden-Württemberg und ist eine Einrichtung des Landes.

Anmeldung

Der Betrieb meldet die Teilnehmer (m/w/d) an der Gewerblichen Schule im Hoppenlau an.
Die Maßnahmen-Nr. lautet:  n.n. in Bearbeitung

Bitte melden Sie sich online bei den --> Meisterschulen  an mit Kursauswahl "Zertifizierte Fachkraft für Mühlen- u. Getreidewirtschaft -ZFMG

Für die Suche der während der Qualifizierungsfortbildung erforderlichen Übernachtungsmöglichkeiten ist das Sekretariat der Schule gerne behilflich.

Ziele

Diese Anpassungsqualifizierung hat das Ziel, die Mitarbeiter von Mühlenbetrieben in den Bereichen Rohstoffe, Getreidereinigung, Vermahlung und Mühlenlabor zu qualifizieren. In dieser Anpassungsqualifizierung werden Teilbereiche der Fachschule Müller vermittelt. Die Teilnehmer besuchen im Blockunterricht die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule. Ein besondererSchwerpunkt liegt in der Vermittlung von Kompetenzen, die für die tägliche Arbeit im Mühlenbetrieb notwendig sind. Zentrale Lerninhalte sind die Getreideannahme, die Getreideuntersuchungen, die Lagerhaltung mit Kühlen, Trocknen, Belüften, die Getreidevorbereitung, die Vermahlung und wichtige Mehluntersuchungungen.

Dauer der Maßnahme

Die Weiterbildungs-Maßnahme dauert 8 Wochen im Blockunterricht und umfasst dabei 320 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Die Teilnehmer müssen vorab eine praktische Tätigkeit im Mühlenbetrieb von mindestens 160 Stunden nachweisen.

Praktikum Teil 1:  KW 7, 8
Praktikum Teil 2:  KW 14, 15
(Insgesamt 160 Stunden)

Der Unterricht wird nach dem Bildungsplan für die Fachschule "Meisterschule Müller" durchgeführt und gliedert sich in theoretische und fachpraktische Inhalte in der Schulmühle und im Mühlenlabor.

Der Kurs 2023 
ist für die folgenden Unterrichtswochen geplant:

Februar bis Mai  2023:  13.02.2023 bis 05.05.2023


Präsenzunterricht: Block I:      27.02. - 31.03.2023

                                 Block II:    17.04. - 05.05.2023

        

Für die Suche der während der Qualifizierungsfortbildung erforderlichen Übernachtungsmöglichkeiten ist das Sekretariat der Schule gerne behilflich.

Förderungsmöglichkeiten

Bildungsgutschein und Kosten

Dieser Bildungsgang ist gemäß AZAV von einer fachkundigen Stelle als Maßnahme zertifiziert. Die Maßnahmen-Nr. lautet:  n.n.  in Bearbeitung

Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, dass eine Teilnahme an dieser Maßnahme durch Einlösen eines Bildungsgutscheines möglich ist. Die Förderbedingungen des Bildungsgutscheines gelten uneingeschränkt. Die Kosten belaufen sich auf 1.708,80 €.
Es bestehen Fördermöglichkeiten über die Arbeitsagentur. Je nach Betriebsgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgeltes von der Arbeitsagentur übernommen werden. Zusätzlich können Zuschüsse zu den Unterbringungs- und Fahrtkosten beantragt werden.

Ansprechpartner

Petra Sträter

0711-216-570-10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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