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TOAbteilung Technische Oberschule 0711 216 345 40 gsih-mit-to@hoppenlau.de

Details - Abitur (Allgemeine Hochschulreife)

Allgemeine Hochschulreife erwerben in zwei Jahren
Oberstufe der Berufsoberschule (BOS)
  • Dauer

    2 Jahre Vollzeitunterricht

  • Vorraussetzungen

    abgeschlossene Berufsausbildung mittlerer Bildungsabschluss und in diesem ein Notenschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik (NWA).

    Bewerber/innen mit einem Notendurchschnitt bis zu 3,5 können an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen und - nach bestandener Prüfung - aufgenommen werden, falls noch Plätze zur Verfügung stehen.
    Sollte dies auf Sie zutreffen, schicken Sie uns möglichst bald Ihre Bewerbung. Sie werden dann über die weiteren Einzelheiten der Aufnahmeprüfung informiert, die etwa Mitte März stattfindet.

    Vorab können Sie sich am Infoabend nach weiteren Möglichkeiten zu den Bildungswegen an der TO erkundigen.

  • Abschluss

    fachgebundene Hochschulreife bzw. mit Zusatzprüfung (in der 2. Fremdsprache) allgemeine Hochschulreife (Abitur)

  • Studienberechtigung

    Studium an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. Universitäten sowie Studium an Fachhochschulen. Die Hochschulreife ist bundesweit anerkannt.

  • Förderung

    BAföG, elternunabhängig

Weitere Informationen
Allgemeines

Die Technische Oberschule ist eine Schule des zweiten Bildungsweges, die begabte junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung in zwei Jahren zur fachgebundenen Hochschulreife führt (zur allgemeinen Hochschulreife siehe weiter unten). Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule in Baden- Württemberg

  • in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Agrarwissenschaften, Forstwirtschaften, Soziologie, Politologie, Psychologie einschließlich Sozialpädagogik, Sport/Sportwissenschaft sowie Ingenieurwissenschaften;
  • für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, beruflichen Schulen, Sonderschulen;
  • für das Lehramt an Gymnasien in den oben genannten Fächern, soweit diese für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien zugelassen sind, sowie in Bildender Kunst, Musik und Sport;
  • in allen Fächern an Kunsthochschulen
Anerkennung des Zeugnisses in den anderen deutschen Bundesländern

Entsprechend der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von an Berufsoberschulen erworbenen Zeugnissen der fachgebundenen Hochschulreife - Beschluss der Kultusministerkonfernz vom 25. November 1976 - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium folgender Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen: Ingenieurwissenschaft, Wirtschaftsingenieurwesen, Mathematik (nur Diplom-Studiengang), Physik (nur Diplom-Studiengang), Chemie (nur Diplom-Studiengang)

Die fachgebundene Hochschulreife schließt die Fachhochschulreife ein.

Wird eine zweite Fremdsprache belegt, kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Realschüler oder Gymnasiasten, die bereits in den Klassen 7 bis 10 in einer zweiten Fremdsprache erfolgreich unterrichtet worden sind, erhalten die allgemeine Hochschulreife zuerkannt und müssen keinen weiteren Unterricht in der zweiten Fremdsprache belegen.

Der Vollzeit-Unterricht umfasst im Pflichtbereich 30 Wochenstunden (s. Stundentafel).

Wahlfächer:  2. Fremdsprache (4stündig, zur Erlangung der allgemeinen HSR), Computertechnik und Sport

Maßgebende Fächer: alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Religionslehre und Ethik sowie ggf. die zweite Fremdsprache

Kernfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik; sie sind Gegenstand der schriftlichen Abschlussprüfung -  ggf. auch der mündlichen Prüfung, die in mindestens einem maßgebenden Fach zu absolvieren ist.

Die Technische Oberschule ist nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg eine öffentliche Vollzeitschule, bei deren Besuch den Schülerinnen und Schülern einerseits Rechte zugestanden werden, andererseits aber auch Pflichten entstehen. Eine hiervon ist die in der Schulbesuchsverordnung festgelegte Pflicht zur Teilnahme am Unterricht, unabhängig vom Lebensalter.

Der Unterricht beginnt jeweils nach den Sommerferien. Aufnahmeanträge sind so früh wie möglich an die Schule zu richten.

Aufnahmevoraussetzungen
  • eine nach der Ausbildungsordnung mindestens zweijährige abgeschlossene Berufausbildung im gewerblichen Bereich; in begründeten Fällen kann auch eine andere Berufsausbildung anerkannt werden; der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Berufsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren;
  • das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums; Fachschulreife; am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbener, dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand), wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss. Wurde ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 nicht erreicht oder liegt ein anderer, oben nicht erwähnter mittlerer Bildungsabschluss vor, ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen, die in der Regel im März stattfindet.
Aufnahme von Schülern mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife
  • sofern im Rahmen der gebildeten Klassen noch Plätze zur Verfügung stehen, berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen in den Abschlussklassen zum Eintritt in die Klasse 2, wenn der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer 2,5 beträgt und die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik mit einer Note besser als "ausreichend" bewertet wurde
  • angesprochen sind Schüler, die das einjährige, zur Fachhochschulreife führende Berufskolleg (1BKFH) durchlaufen haben
Sonstiges

Schulgeld wird nicht erhoben. Es besteht Lernmittelfreiheit.

Der Schulbesuch wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Die Förderung ist nicht abhängig vom Einkommen der Eltern. Zuständig für die Antragstellung ist das Amt für Ausbildungsförderung, Hauptstätter Str. 79, 70178 Stuttgart, Tel.: (0711) 216-88289.